Bei einem Angestelltenverhältnis handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber mit Angestellten vor Beginn der Arbeit vertraglich festlegt,
in welcher Form und für wieviel Geld die Dienstleistungen zu erbringen sind. Eine Kooperation mit Re-Vital Seniorenhilfe beruht auf dem Status der Selbständigkeit. Dies kann in Form eines Nebengewerbes (ugs. Kleingewerbe) oder eines Großgewerbes erfolgen. Selbstständige Partnerinnen haben daher keinen Arbeitsvertrag mit Re-Vital Seniorenhilfe und stellen nach geleisteter Dienstleistung ihren Kundinnen eine Rechnung.