Ja! Für die Zusammenarbeit mit Re-Vital Seniorenhilfe ist ein Nebengewerbe oder ein Großgewerbe notwendig. Dies liegt daran, dass Re-Vital Seniorenhilfe eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr erhebt (Provision) und hierfür laut §15 EStG ein Gewerbe zwingend ist. Re-Vital Seniorenhilfe agiert nicht als Arbeitgeber. Wir vermitteln zwischen hilfebedürftigen Menschen und Alltagshelferinnen und bringen sie zusammen.